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Auslobung von Bio

Das wirklich Bio auf den Tisch kommt, sollen die neuen Vorschriften garantieren.

Seit dem 1. Juli 2009 gelten in Österreich standardisierte Vorschriften für die Auslobung von Bio in Gastronomie und Großküchen. Die EU-Bio-Verordnung hat bisher genau darauf geachtet, welche  biologischen Bedingungen Lebensmittel unterliegen müssen, welche als Bio deklariert sind. Bis dato gab es somit in öffentlichen und oder gesellschaftlichen Verpflegungseinrichtungen keine verpflichtenten Standarts. Nun unterliegen Gastronomiebetriebe und Großküchen, die Lebensmittel aufbereiten und als Bio ausloben, einer Melde- und folglich Kontrollpflicht. Die hier geltenden, wichtigen Teilbereiche der Auslobungen sind:
? die Auslobung von verwendeten Bio-Zutaten
? die Auslobung von zubereiteten Bio-Speisen
Ziel der Vorschriften ist es, einheitliche und klare Regeln zu definieren, um  irreführende Auslobungen in diesem Bereich einzudämmen. Die unabhängige Kontrolle als zentrales, vertrauensbildendes Element der Bio-Landwirtschaft wird damit auf den Bereich der Gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen ausgedehnt. Wo Bio drauf steht, muss auch Bio drin sein!

SPA WORLD Business, Ausgabe 4/2009

10.10.2009 09:35 Alter: 334 Tage